Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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Corona-Krise: Vereinfachtes Konformitätsverfahren für Atemmasken

Mit einer Empfehlung an die benannten Stellen für Atemmasken vereinfacht die EU das Verfahren zur Versorgung des EU-Marktes. Atemmasken gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und sind zertifizierungspflichtig. Das Zertifizierungsverfahren gestaltet sich jetzt schneller und kostengünstiger. Die trade-e-bility GmbH gibt Hilfestellung zur Vorbereitung der Dokumente, der Kennzeichnung der Masken und der Erstellung der notwendigen EU-Konformitätserklärung.

Mit einer Empfehlung an die benannten Stellen für Atemmasken vereinfacht die EU das Verfahren zur Versorgung des EU-Marktes. Atemmasken gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und sind zertifizierungspflichtig. Die durchführenden benannten Stellen bilden oft den Flaschenhals bei der Umsetzung. Das Zertifizierungsverfahren gestaltet sich jetzt schneller und kostengünstiger.

Betroffene Hersteller und Importeure bzw. Inverkehrbringer von Atemmasken können die neue Empfehlung nutzen, um schnell die Engpässe bei Atemmasken in der EU zu beseitigen (Referenz: Empfehlung (EU) 2020/403 zur Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung).

Trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 odersales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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