8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

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EU Lieferkettenrichtlinie verabschiedet

Wenn nötig müssen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, den neuen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Netz von Aufsichtsbehörden führt Untersuchungen durch. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, bekommen Strafen auferlegt. Die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes können die Konsequenzen sein.

Das EU Parlament hat mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verabschiedet (trade-e-bility berichtete über das abgeschwächte EU Lieferkettengesetz). Hier die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:

  • Unternehmen sowie ihre vor- und nachgelagerten Partner (z.B. Zulieferer und Partner in den Bereichen Herstellung und Vertrieb) werden verpflichtet, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben.
  • Wenn nötig müssen kleine und mittlere Unternehmen, mit denen o.g. Unternehmen Geschäfte machen, unterstützt werden, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen können.
  • Die Mitgliedstaaten richten Online-Portale ein, die den Unternehmen Informationen über die Sorgfaltspflicht bieten.
  • Ein Netz von Aufsichtsbehörden führt Untersuchungen durch.
  • Strafen können die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens sein.
  • Unternehmen haften für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, und müssen die Betroffenen vollständig entschädigen.

Nächste Schritte: Die Richtlinie muss vom Rat gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Keine Zeit, die weiteren Entwicklungen im Bereich EU Lieferkettenrichtlinie im Detail zu verfolgen? trade-e-bility hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. 

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Ist Ihr Unternehmen von der CSDDD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens in kleinen Schritten ein Nachhaltigkeitsmanagement auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Ein unverbindliches Orientierungsgespräch können Sie einfach unter beratung@trade-e-bility.de anfragen.

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