Das EU Parlament hat mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verabschiedet (trade-e-bility berichtete über das abgeschwächte EU Lieferkettengesetz). Hier die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:
- Unternehmen sowie ihre vor- und nachgelagerten Partner (z.B. Zulieferer und Partner in den Bereichen Herstellung und Vertrieb) werden verpflichtet, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben.
- Wenn nötig müssen kleine und mittlere Unternehmen, mit denen o.g. Unternehmen Geschäfte machen, unterstützt werden, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen können.
- Die Mitgliedstaaten richten Online-Portale ein, die den Unternehmen Informationen über die Sorgfaltspflicht bieten.
- Ein Netz von Aufsichtsbehörden führt Untersuchungen durch.
- Strafen können die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens sein.
- Unternehmen haften für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, und müssen die Betroffenen vollständig entschädigen.
Nächste Schritte: Die Richtlinie muss vom Rat gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
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