Wie der Europäische Rat berichtet, haben der Rat und das Europäische Parlament am 07.02.2024 eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten zur Änderung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSRD) erzielt. Die Einigung soll den Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die sektorspezifischen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und auf spezifische Standards für große Nicht-EU-Unternehmen vorzubereiten, die im Juni 2026 – zwei Jahre später als ursprünglich geplant – angenommen werden sollen. Bei der Einigung hat offenbar die Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit für den belgischen Ratsvorsitz eine zentrale Rolle gespielt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Aufschub eine Möglichkeit den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern.
Kommissionsvorschlag
- Nach dem EU-Recht müssen börsennotierte Gesellschaften Informationen über die Risiken und Chancen offenlegen, die sich aus sozialen und ökologischen Aspekten ergeben, um Anlegern, der Zivilgesellschaft, Verbrauchern und anderen Interessenträgern dabei zu helfen, die ökologische und soziale Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten zu bewerten.
- Daran müssen sich sektorspezifische Standards und Standards für Unternehmen aus Drittländern mit einem Umsatz von 150 Millionen € in der EU anschließen, die mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.
- Alle diese neuen Standards waren für den 30.06.2024 geplant.
- Mit der vereinbarten Richtlinie wird die Annahme der neuen Standards auf den 30.06.2026 verschoben.
- Dies soll den Unternehmen ermöglichen, sich auf die Umsetzung des ersten ESRS-Pakets zu konzentrieren.
- Außerdem wird mehr Zeit für die Entwicklung sektorspezifischer Nachhaltigkeitsstandards sowie von Standards für bestimmte Unternehmen aus Drittländern zur Verfügung gestellt.
- Der Geltungsbeginn für Unternehmen aus Drittländern bleibt das Geschäftsjahr 2028, wie in der CSRD festgelegt.
Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung, die mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde, muss noch von beiden Seiten gebilligt und förmlich angenommen werden.
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