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CSRD Verstoß gegen EU Recht?

Im Bundestag wurden bürokratische Belastungen für KMU im CSRD Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung bemängelt. Laut der Kanzlei Noerr könnte der Gesetzentwurf gegen EU-Recht verstoßen, da die Berufs- und Unternehmerfreiheit eingeschränkt wird.

Wie der Bundestag berichtet, fand am 16.10.2024 im Rechtsausschuss eine Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung statt, in der Unternehmensverbände, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertreter Kritik am CSRD Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (20/12787) äußerten. Sie begrüßten zwar die Eins-zu-eins-Umsetzung, forderten aber Anpassungen bei Umsetzungsfristen, Übergangszeiten und Sanktionen. Besonders die zunehmende bürokratische Belastung wurde bemängelt, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zudem wurde gefordert, die Berichtspflichten nach dem Lieferkettengesetz auszusetzen. Gewerkschaften kritisierten die unzureichende Einbindung von Arbeitnehmervertretungen. Einige Sachverständige sprachen sich dafür aus, Umweltprüfer als Alternative zu Wirtschaftsprüfern einzusetzen.

Zu letzterem Punkt berichtet table.media ausführlich, denn der CSRD Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass nur Wirtschaftsprüfer zur Prüfung dieser Berichte zugelassen werden. Laut einer juristischen Stellungnahme der Kanzlei Noerr, die der TÜV-Verband in Auftrag gegeben hat, könnte dies jedoch gegen EU-Recht verstoßen, da die Berufs- und Unternehmerfreiheit eingeschränkt wird. Unabhängige technische Dienstleister wären demnach von der Prüfung ausgeschlossen, obwohl ihre Tätigkeit als gleichwertig betrachtet werden sollte. Andere EU-Länder erlauben technische Sachverständige, was der Harmonisierung in der EU entspricht. Kritiker befürchten Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und sehen mögliche Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Bundesjustizministerium hält bisher an seiner Position fest, während im Bundestag weitere Diskussionen erwartet werden, um eine Lösung zu finden. Zuletzt kritisierte auch der Bundesrat die Regelung der Bundesregierung (trade-e-bility berichtete: Bundesrat für CSRD Reduzierung).

Ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen? Jetzt aktiv werden. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Achtung: Als take-e-way/trade-e-bility-Kunde oder VERE e.V. Mitglied können Sie kostenlos am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel am 8. VERE Podiums-Event teilnehmen und mit Vertretern von Bundeswirtschaftsministerium, Stiftung EAR, Verpackungsregister, Verbraucherschutzbehörde, Otto, Osapiens, Hagebau, Berlin Brands Group und vielen anderen zum Thema „Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft“ diskutieren und wertvolle Kontakte für Ihr Geschäft knüpfen. Auch das Thema CSRD wird umfassend erörtert:

  • LkSG, CSDDD, CSRD, EUDR, BattVO, CBAM, etc. – Bestehende und kommende Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten im Überblick – ist der Mittelstand raus? (Dipl.-Ing. Jens Haasler, M.Sc. Christopher Blauth, trade-e-bility)

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