Die neue EU Produktsicherheitsverordnung kommt. Sie wird die alte Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ablösen. Die neueste Vorschlagsfassung liegt seit dem 30.06.2022 vor. Dazu liegt bereits ein Factsheet in deutscher Sprache vor. Die EU-Kommission verspricht sich darin mehr Schutz des Verbrauchers, u.a. bei neuartigen technischen Produkten, bei Online-Einkäufen und durch wirksamere Produktrückrufe.
Für die Unternehmen soll sich insbesondere die Rechtssicherheit durch klarere Vorschriften verbessern. Ob die neue Verordnung diese Versprechen einlösen kann, ist unklar. So wurde in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift für Product Compliance (ZfPC) in gleich 2 Aufsätzen Kritik an der Umsetzung dieser Ziele geübt. Gerade die neuen Vorschriften zur Cybersicherheit von Produkten und den erweiterten Informationspflichten bei Unfällen mit Produkten scheinen noch erhebliche Schwächen zu haben. Betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Fufilmentdienstleister sollten die weitere Entwicklung verfolgen. Da es sich bei dieser neuen Gesetzgebung um eine EU-Verordnung handelt, muss sie nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden; sie gilt also unmittelbar und ohne Umsetzungsfrist.
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