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Die Markt­überwachungs­ver­ord­nung in leichter Sprache

Die neue Markt­überwachungs­ver­ord­nung hat ab dem 16.07.2021 eine große Auswirkung auf den Handel mit Waren. Die Verordnung ist sehr komplex. Daher geben wir Ihnen eine kurze Einführung „in leichter Sprache“.

Ab dem 16.07.2021 muss die neue Markt.überwachungs.verordnung eingehalten werden.

Eine Verordnung ist ein Gesetz der Europäischen Union.

Dieses Gesetz muss überall in der Europäischen Union eingehalten werden.

Die Markt.überwachungs.verordnung regelt den Handel mit Waren.

Die Europäische Union ist ein großer Markt für den Verkauf von Waren.

Viele Waren werden überall in der Welt gekauft.

Sie werden zum Verkaufen in die Europäische Union importiert.

Für jede Ware muss nun jemand in der Europäischen Union verantwortlich sein.

Die Markt.überwachung wird durch Behörden durchgeführt.

Behörden sind der Zoll und die Marktaufsicht.

Manche Waren sind nicht richtig gekennzeichnet oder haben andere Fehler.

Dann werden die Waren.verantwortlichen von den Behörden befragt.

Die Waren.fehler müssen vom Verantwortlichen beseitigt werden.

Bei schweren Fehlern muss eine Ware sogar vernichtet werden.

Die Warenverantwortlichen müssen deshalb immer die Produkt.gesetze der Europäischen Union befolgen.

Produkt.gesetze gibt es für verschiedene Arten von Waren.

Viele Produkt.gesetze regeln den Gebrauch des CE-Zeichens.

Das CE-Zeichen zeigt die Einhaltung eines oder mehrerer Produkt.gesetze an.

trade-e-bility ist eine Beratungs.firma.

trade-e-bility berät Waren.verantwortliche bei der Einhaltung der Produkt.gesetze und der neuen Makt.überwachungs.verordnung: 040/75068730-0 & beratung@trade-e-bility.de

Sie möchten eine detaillierte Einführung in die Markt­überwachungs­ver­ord­nung? Dann melden Sie sich gleich jetzt zu unserem kostenlosen Webinar an.

Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

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