Der Digitale Produktpass (DPP) wird in der neuen Ökodesign-Rahmenverordnung (KOM(2022)142) vorgestellt. Hierzu hat Dr. rer. nat. Floris Akkerman von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf der Deutschen Marktüberwachungskonferenz beachtenswerte Überlegungen vorgenommen: Theoretisch können alle Produkte gemeint sein, nicht nur wie bisher „energierelevante“. Zudem fallen Einschränkungen aus der alten Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2009/125/EG wie “energieverbrauchsrelevant” und “kein Fahrzeug” weg und es gibt mehr nicht-energierelevante Anforderungen, z.B. zu Umweltschadstoffen, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit. Die Vernichtung unverkaufter Produkte wird verboten. Bei der Registrierung kommen „unique identifier” für die Zuordnung des Produkts, des Wirtschaftsakteurs und des Standorts zum tragen. Der Detailgrad des DPP kann ggf. bis zum einzelnen Stück gehen. Besonders wichtig: der QR-Code zum DPP muss im Onlineshop lesbar sein.
Das Beispiel DPP zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.
„Die neue Ökodesignverordnung: Von der Richtlinie zur Verordnung / Der digitale Produktpass“ ist zudem Thema unseres Podiums-Events „Die Zukunft der Produktverantwortung“ am 08.11.2022 im Tipi am Kanzleramt, Berlin. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung.