8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Neue Anforderungen für Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle oder Hubschrauber

Seit dem 1.1.2021 gelten neue Regelungen (EU-Drohnenverordnung) für Drohnen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Für Betreiber gibt es tiefgreifende Änderungen, wie z.B. eine individuelle Registrierung der Drohne. Aber auch Inverkehrbringer sind betroffen. So müssen Drohnen nun in 5 Risikoklassen eingeteilt werden und die technische Ausstattung muss den neuen Gegebenheiten entsprechen. Die Verordnung betrifft alle unbemannten Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft System/UAS), also auch alle Arten von ferngesteuerten Flugmodellen oder Hubschraubern.

Seit dem 1.1.2021 gelten neue Regelungen (EU-Drohnenverordnung) für Drohnen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Für Betreiber gibt es tiefgreifende Änderungen, wie z.B. eine individuelle Registrierung der Drohne.

Aber auch Inverkehrbringer sind betroffen. So müssen Drohnen nun in 5 Risikoklassen eingeteilt werden und die technische Ausstattung muss den neuen Gegebenheiten entsprechen.

Die Klassen teilen die Drohnen nach ihren jeweiligen konstruktionsbedingten Risiken ein und führen damit zu unterschiedlichen Anforderungen für die Hersteller, zum Beispiel bezogen auf die Gebrauchsanweisung, erreichbare Geschwindigkeiten, einstellbare Höhenlimits, scharfe Kanten, elektronische IDs, automatische GEO-Flugbeschränkungsüberwachung etc.

Die Verordnung betrifft alle unbemannten Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft System/UAS), also auch alle Arten von ferngesteuerten Flugmodellen oder Hubschraubern.

Die trade-e-bility GmbH kann Hersteller und Importeure dabei unterstützen, die neuen Anforderungen umzusetzen. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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