In den FAQ der Kommission und den ursprünglichen Hinweisen des Bundesumweltministeriums (BMU) zum Anwendungsbereich des ElektroG wurde die Aussage getroffen, dass Druckerpatronen nicht als Elektrogeräte zu qualifizieren seien. Aus Sicht der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) ist diese Aussage so allgemein jedoch heute nicht mehr zutreffend.
Zunehmend sind auch Druckerpatronen auf dem Markt, die über elektrische oder elektronische Funktionen verfügen. Solche Patronen sind dann – je nach Ausführung – mit einem Chip, einem Sensor, einem RFID-Chip oder mit LED-Statusanzeigen (ggf. auch in Kombination miteinander) ausgestattet. In diesem Fall benötigt die Druckerpatrone also zur Erfüllung ihrer Funktionen elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder.
Die Stiftung EAR geht deshalb in diesen speziellen Fällen davon aus, dass derartige Druckerpatronen dem Anwendungsbereich des ElektroG unterfallen. Um sicher zu gehen, können Hersteller in Zweifelsfällen natürlich einen Feststellungsantrag bei der Stiftung EAR stellen.
Das Team von take-e-way unterstützt Sie sehr gern dabei, sofern Sie davon betroffen sein könnten und hilft Ihnen bei der Registrierung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Quelle: Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR Insight Newsletter 03/2012, 01. Oktober 2012)