8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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E-Zigaretten: Liquids rechtssicher vermarkten!

Der Inverkehrbringer von E-Zigaretten hat immer darauf zu achten, dass sämtliche Inhaltsstoffe bekannt und deklariert sind. Die deutschen Landesuntersuchungsämter führen hier stichprobenweise Überprüfungen durch. Empfehlung: Nicht nur die Hardware der E-Zigarette ist rechtssicher zu vermarkten, sondern gerade auch auf die Liquids muss besonders geachtet werden.

Dampfen ist nicht ungefährlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat erst zu Jahresbeginn wieder darauf hingewiesen, dass es insbesondere die inhalierten Liquids sind, deren Langzeitwirkung zum großen Teil noch gar nicht bekannt sind. Rechtlich wird das zurzeit wenig berücksichtigt. So fallen nikotinhaltige Liquids unter das Tabakrecht, nikotinfreie lediglich unter das Chemikalienrecht bzw. unter das Produktsicherheitsgesetz.

Der Inverkehrbringer von E-Zigaretten hat aber immer darauf zu achten, dass sämtliche Inhaltsstoffe bekannt und deklariert sind. Die deutschen Landesuntersuchungsämter führen hier stichprobenweise Überprüfungen durch.

Betroffene: Hersteller und Importeure von E-Zigaretten und Liquids.

Anforderungen: Für Liquids gelten die Anforderungen des Tabakrechts bzw. des Chemikalienrechts und des Produktsicherheitsgesetzes.

Empfehlung: Nicht nur die Hardware der E-Zigarette ist rechtssicher zu vermarkten, sondern gerade auch auf die Liquids muss besonders geachtet werden.

Mehr Infos zu E-Zigaretten, Fragen und Antworten zum Thema vom Bundesinstitut für Risikobewertung, gibt es unter https://www.bfr.bund.de/cm/343/e-zigaretten-alles-andere-als-harmlos.pdf

Trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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