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EAR legte Berufung ein gegen Ansbacher Urteil

Die Frage der Unwirksamkeit der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kommen.

Das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) hat gegen ein Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts (Az. AN 11 K 08.01161 v. 29. Oktober 2008) Berufung eingelegt, das die Kostenverordnung vom 06. Juli 2005 für rechtswidrig erklärte.
Ein Spielzeughersteller hatte gegen einen Kostenbescheid über € 707,60 geklagt, der ihm angesichts eines zu erwarteten Rücklaufs von 5,6 Tonnen zu hoch erschien.

EAR sieht sich durch das Urteil in seiner praktischen Arbeit nicht eingeschränkt, da der angegriffene Kostenbescheid auf der Kostenverordnung aus dem Jahre 2005 beruht, die aktuellen Kostenbescheide jedoch auf der Grundlage der Kostenverordnung aus dem Jahr 2008 ergehen. Auch seien Kostenbescheide aus dem Jahr 2005, die nicht angefochten wurden, bestandskräftig und durch das Urteil nicht betroffen.

Quelle: Euwid Nr. 51 - 16.12.2008

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