Zum 01.01.2020 wird in Portugal die „Visible Fee“ eingeführt. Ab dann müssen beim Inverkehrbringen von elektrischen und elektronischen Geräten sowie Verpackungen die Kosten für die umweltgerechte Entsorgung auf den Verkaufspapieren entlang der Wertschöpfungskette ausgewiesen werden. Davon ausgenommen sind Verkäufe an Endverbraucher. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Geldstrafen.
Übersicht möglicher Strafen
| Fahrlässigkeit | Vorsatz |
Natürliche Personen | 500 € – 2.500 € | 1.500 € - 5.000 € |
Juristische Personen | 9.000 € - 13.000€ | 16.000 € - 22.500 € |
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