Am 16.01.2023 ist der Erlass zur Verabschiedung von Kontrollmaßnahmen für die Einfuhr von elektrischen und elektronischen Geräten, Batterien und Akkumulatoren aus Drittländern in Spanien in Kraft getreten. Dieser stärkt die Kompetenz des Kontrollorgans SOIVRE maßgeblich und führt zudem ein System ein, welches die Überprüfung von Dokumenten und Registrierungsnummern automatisiert.
Seit dem 16.01.2023 müssen Importeure vor der Einfuhr Ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen für Elektrogeräte und Batterien in PUE, das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE, eintragen. Damit ist eine automatische Überprüfung gewährleistet, die das Fehlen einer Registrierung in jedem Fall erkennt. Außerdem muss die Konformität mit ROHS durch produktbegleitende Unterlagen nachgewiesen sein. Erst nach Bestätigung der Konformität durch SOIVRE darf der Zoll die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vornehmen.
Der Antrag an SOIVRE durch Eintragen der Registrierungsnummer und der relevanten Dokumente sollte also mit hinreichend Zeit vor der Zollabfertigung eingereicht werden. Auch Produkte mit fehlender oder falscher Kennzeichnung werden von SOIVRE nicht freigegeben. Zunächst konzentriert sich SOIVRE auf Produkte, die Spanien über den Seeweg erreichen. Das Gesetz gibt hier jedoch keine Einschränkung vor. So ist eine Ausweitung der Prüfung auf andere Verkehrswege absehbar.
Sollten Sie eine Registrierung in Spanien als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für Lösungen zum Thema ROHS steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.