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Bestimmte Einwegartikel müssen ab Juli mit neuen Logos gekennzeichnet werden

Ab dem 21.07.2021 müssen bestimmte Einwegkunststoffartikel (EU 2019/904) wie Hygieneeinlagen, Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern sowie Trinkbecher als Kunststoffprodukte mit dem jeweils vorgegebenen Label der Nationalfassungen der Absatzländer gekennzeichnet werden.

Ab dem 21.07.2021 müssen bestimmte Einwegkunststoffartikel (EU 2019/904) wie Hygieneeinlagen, Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern sowie Trinkbecher als Kunststoffprodukte mit dem jeweils vorgegebenen Label der Nationalfassungen der Absatzländer gekennzeichnet werden.

Inverkehrbringer von Einwegkunststoffartikeln sollten sich vergewissern, ob sie betroffen sind. Bis zum 04.07.2022 dürfen die Label auch als Aufkleber auf den Produktverpackungen angebracht werden.

trade-e-bility unterstützt Inverkehrbringer von Einwegartikeln, diese gesetzeskonform in der EU zu vermarkten und ist spezialisiert u.a. auf die korrekte Kennzeichnung von Produkten.

Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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presse@take-e-way.de

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