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ElektroG Registrierung abgemahnt

Händler sollten überprüfen, ob die Hersteller ihrer Produkte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert sind. Eine fehlende Registrierung stellt einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln dar.

Wie der Shopbetreiber-Blog Abmahnradar berichtet, werden aktuell fehlende ElektroG Registrierungen abgemahnt. Gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG sind Hersteller von Elektrogeräten dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu registrieren. Fehlt diese Registrierung, wird der Vertreiber als fiktiver Hersteller betrachtet. Händler sollten überprüfen, ob die Hersteller ihrer Produkte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert sind. Eine fehlende Registrierung stellt einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln dar. Seit dem 01.07.2023 gelten zusätzliche Bestimmungen, wonach Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister ihre Dienste nur anbieten dürfen, wenn die Hersteller ordnungsgemäß in Deutschland registriert sind und ihren Pflichten bezüglich der Entsorgung von Elektroaltgeräten nachkommen. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 ElektroG wird das bisherige Angebotsverbot für Vertreiber, wenn der Hersteller oder der Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert ist, auch auf Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister ausgeweitet. Aus diesem Grund fordern Online-Marktplätze (z.B. Amazon) den Nachweis der Registrierung.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz / systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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