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ElektroG und BattDG unter Zeitdruck

Der Erfolg beider Gesetzesvorhaben hängt von der verbleibenden Sitzungszeit und politischem Konsens ab. Eine Verzögerung könnte die Umsetzung europäischer Vorgaben gefährden – mit erheblichen Konsequenzen für Händler, Hersteller und Importeure.

Wie Euwid berichtet, bringt das vorzeitige Ende der Ampelregierung mehrere geplante Abfallrechtsreformen in Gefahr. Besonders betroffen sind das Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) und die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

BattDG: Dringende Anpassungen an EU-Batterieverordnung

Das BattDG soll die Vorgaben der EU-Batterieverordnung ins deutsche Recht überführen, um ab August 2025 sowohl europäische als auch nationale Regelungen zu gewährleisten. Das Gesetz ist entscheidend, um eine geordnete Übergangsphase für die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien sicherzustellen. Ohne rechtzeitige Verabschiedung drohen Unsicherheiten, welche EU-Regeln direkt gelten und welche deutschen Vorschriften weiterhin Bestand haben.

Auch Rücknahmesysteme mahnen eine fristgerechte Umsetzung an, da andernfalls erhebliche Beeinträchtigungen bei der Batterierücknahme drohen. Sie fordern zudem eine Gemeinsame Stelle für die Batterieindustrie, ähnlich wie im Verpackungsgesetz und Elektrogesetz, um Verantwortung zu bündeln und Bürokratie zu vermeiden.

ElektroG: Chancen für Abschluss, aber Streitpunkt Einweg-E-Zigaretten

Beim ElektroG sieht das Bundesumweltministerium Chancen, das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abzuschließen. Eine zentrale Forderung des Bundesrats nach einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten bleibt jedoch umstritten. Während Umweltverbände und Entsorger vor Risiken durch unsachgemäße Entsorgung warnen, sieht das Ministerium keine klare wissenschaftliche Verbindung zu Bränden in Entsorgungsanlagen.

Fazit

Der Erfolg beider Gesetzesvorhaben hängt von der verbleibenden Sitzungszeit und politischem Konsens ab. Eine Verzögerung könnte nicht nur nationale Regelungen behindern, sondern auch die Umsetzung europäischer Vorgaben gefährden – mit erheblichen Konsequenzen für die Kreislaufwirtschaft, die Rücknahmesysteme und vor allem die betroffenen Händler, Hersteller und Importeure.

Sollten Sie eine Registrierung in Deutschland als Hersteller von WEEE / ElektrogerätenBatterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Sebastian Siebert
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