Die Geräteart „Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten“ und die Geräteart „Werkzeuge für ausschließlich gewerbliche Nutzung“ werden umbenannt (Änderung der Regel EAR 03-006).
Ab dem 1. August 2012 heißen die Gerätearten „Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten“ (Geräteart 6.a) beziehungsweise „Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in nicht privaten Haushalten“ (Geräteart 6.b). Diese Bezeichnungen werden so auch auf zukünftigen Bescheiden und im EAR-System geführt.
Die Umbenennung der Gerätearten hat keine inhaltlichen oder rechtlichen Folgen für beantragte und erteilte Registrierungen.
Quelle: Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
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ElektroG Kategorie 6: Gerätearten werden am 1. August umbenannt
Die Geräteart „Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten“ und die Geräteart „Werkzeuge für ausschließlich gewerbliche Nutzung“ werden umbenannt.
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Leiter Marketing & Kommunikation
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