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ElektroG Quartalsgebühr im Bundesgesetzblatt

Die ElektroGBattGGebV ist am 08.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Darin ist die neue Quartalsgebühr enthalten, wie zu erwarten war. Der VERE e.V. wird sich auch weiterhin für eine faire Gebührenausgestaltung im Bereich ElektroG/BattG einsetzen.

Wie take-e-way bereits berichtete, ist an der achten Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) die Einführung einer Quartalsgebühr für Registrierungskontoinhaber in Höhe von 24,10 € pro Quartal besonders bemerkenswert. Durch die Eigenschaft, dass der neue Gebührentatbestand mengenunabhängig ist, belastet er kleine und mittelständische Unternehmen im Verhältnis zur Verkaufsmenge besonders hoch. Dieses hat der VERE e.V. in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMUV) stark kritisiert. Die Quartalsgebühr macht keinen Unterschied zwischen B2C- und B2B-Registrierungen. Sie trifft nur Registrierungen von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterieregistrierungen sind davon nicht betroffen.

Die ElektroGBattGGebV ist am 08.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Darin ist die Quartalsgebühr enthalten, wie zu erwarten war. Der VERE e.V. wird sich auch weiterhin für eine faire Gebührenausgestaltung im Bereich ElektroG/BattG einsetzen. Wir halten Sie informiert.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

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