ElektroG3: B2B Rücknahmekonzept bei EAR einreichen
Mit dem zum 01.01.2022 novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3), werden Hersteller von B2B-Geräten verpflichtet, im Zuge der Registrierung jetzt auch ein Rücknahmekonzept (vgl. §7a ElektroG3) bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) einzureichen und zusätzlich die Nutzer Ihrer Geräte über die eingerichteten Wege der Entsorgung zu informieren.
Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation
Tel.: 040/750687-0