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ElektroG 3 Entwurf liegt vor: take-e-way bietet Lösungen, VERE bereitet Stellungnahme vor

Die Rücknahmepflicht für Vertreiber der Geräte im Handel soll ausgeweitet werden. Der Entwurf bezieht auch Vertreiber von Lebensmitteln mit ein, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen (z.B. Supermärkte). Auch die Onlinehändler sollen stärker in die Rücknahme von Altgeräten eingebunden werden.

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Novellierung des ElektroG veröffentlicht. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll unter anderem die Rücknahme von Altgeräten verbessert und die Rücknahmepflicht für Vertreiber der Geräte im Handel ausgeweitet werden. Der Entwurf bezieht auch Vertreiber von Lebensmitteln mit ein, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals jährlich Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben. Damit sind künftig auch Supermärkte von der Rücknahmepflicht von E-Schrott betroffen.

Auch die Onlinehändler sollen stärker in die Rücknahme von Altgeräten eingebunden werden. So wird die Pflicht zur kostenlosen Abholung eines Altgeräts bei Versand eines Neugeräts festgeschrieben.

take-e-way bietet mit seinem take-e-back-Rücknahmesystem eine etablierte und kostengünstige Lösung für die Rücknahmepflicht an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/elektrog-ruecknahme/

Wolfgang Obermeyer steht Ihnen unter 040/750687-146 oder unter logistik@take-e-way.de für Ihre Fragen zur Verfügung.

Der VERE-Verband bereitet derzeit seine Stellungnahme zum ElektroG-Entwurf vor und wird die VERE-Mitglieder zeitnah mit einer Zusammenfassung seiner Standpunkte versorgen.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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