Die Grundlage dafür liefert § 4 Absatz 4 des neuen ElektroG3, das am 01.01.2022 in Kraft tritt. Bis zu diesem Datum müssen Sie entsprechend bereits vorbereitet sein, wenn Sie bzw. Ihre Geräte betroffen sind.
Eine Vorlage für die Informationen gemäß § 4 Abs. 4 ElektroG finden Sie hier.
Gerne können Sie die kostenlose Mustervorlage zur Erfüllung Ihrer Informationspflicht verwenden und vervollständigen. Sofern Sie sich unsicher sind und hierbei lieber unterstützen lassen möchten, hilft Ihnen unser kompletter Artwork Check. Für 350 Euro überprüfen wir einmalig Produktkennzeichnung, Handbuch und die Verpackung hinsichtlich der gesetzlichen, technischen, rechtlichen und normenspezifischen Informationen.
Das Beratungsteam von trade-e-bility stehen für Ihre Fragen zum Thema sehr gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.