Wie das Bundesumweltministerium (BMUV) informiert, hat das Bundeskabinett am 09.10.2024 neue Regeln zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und Batterien sowie Einweg-E-Zigaretten beschlossen (take-e-way berichtete: Elektrogesetz Entwurf liegt vor). Verbraucher sollen künftig häufiger ausgediente Geräte im Handel zurückgeben können, wobei Verkaufsstellen besser und einheitlich gekennzeichnet bzw. informieren werden. Die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten wird auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet. Zudem sollen Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, um Brandrisiken durch falsch entsorgte Lithium-Batterien zu minimieren. Geräte mit Batterien dürfen künftig nur noch von geschultem Personal an Wertstoffhöfen sortiert werden, um Batterien vor der Entsorgung zu entfernen und Unfälle zu verhindern.
Wie Euwid berichtet, kommt die Bundesregierung dem Handel in einem Punkt entgegen, indem die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der 0:1-Rücknahmepflicht auf größere Geräte bis zu einer Kantenlänge von 50 Zentimetern im Kabinettsentwurf entfällt. An den weiteren Änderungen hält die Regierung fest. Die Verbände VKU, BDE und bvse sehen die Maßnahmen als unzureichend an, um Brandgefahren zu minimieren und die Recyclingziele zu erreichen. Sie fordern schärfere Maßnahmen, darunter ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, ein Batteriepfand und mehr Herstellerverantwortung. Bitkom begrüßt die Einführung eines einheitlichen Logos für Rücknahmestellen, warnt jedoch vor einem deutschen Alleingang ohne EU-weite Lösungen.
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