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Elektrogesetz Novelle im Bundesrat

Hersteller an den Kosten für Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten auf Wertstoffhöfen zu beteiligen, stieß auf Zustimmung.

Wie Euwid berichtet, hat der Bundesrat am 22.11.2024 die Elektrogesetz-Novelle behandelt (take-e-way berichtete: ElektroG4 Novelle beschlossen) und erneut ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefordert, unterstützt durch die Empfehlung des Umweltausschusses. Gründe sind Umweltbelastungen, Brandgefahren in Entsorgungsanlagen und die Ressourcenverschwendung durch Lithium-Ionen-Akkus. Zudem stimmte die Länderkammer für eine Begrenzung des sogenannten Thekenmodells auf bestimmte batteriehaltige Altgerätegruppen. Die Länder beabsichtigen, die Pflicht zum Thekenmodell auf die Sammelgruppen 2, 3 und 5 zu beschränken, also auf Bildschirmgeräte, Lampen sowie Kleingeräte und kleine IT- und Telekommunikationsgeräte. Für Kühlschränke, andere Großgeräte und Photovoltaikmodule aus den Sammelgruppen 1, 4 und 6 soll hingegen weiterhin das „Aufsichtsmodell“ gelten.

Die Ausschussempfehlung, Hersteller an den Kosten für Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten auf Wertstoffhöfen zu beteiligen, stieß auf Zustimmung (take-e-way berichtete: Mehr ElektroG Kosten gefordert). Die Empfehlung des Umweltausschusses, das System der geteilten Produktverantwortung zu prüfen und möglicherweise aufzugeben, fand im Bundesratsplenum keine Mehrheit. Forderungen nach strengeren Informationspflichten und Wiederverwendungsquoten fanden ebenfalls keine Mehrheit.

Die Gesetzesnovelle soll nun im Bundestag weiterverhandelt werden. Hier finden Sie die Stellunnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Für Fragen zum Elektrogesetz steht Ihnen das Beratungs-Team von take-e-way gerne unter beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0 zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

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