Das Bundesumweltministerium hat am 02.05.2024 den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes veröffentlicht. take-e-way gab bereits vorab ein ElektroG4 Update mit einigen zu erwartenden Inhalten der Novelle. Hier finden Sie ergänzend dazu einen Auszug wichtiger Aspekte des Gesetzesentwurfs:
- Verbraucher sollen künftig öfter Altgeräte im Handel zurückgeben.
- Dazu sollen die Informationen im Handel verbessert und
- die Rückgabemöglichkeiten sollen erweitert werden.
- Die Einweg-E-Zigaretten Rücknahmepflicht soll auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden.
- Der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien soll verbessert werden. Mehr Infos zum Thema unter https://www.vereev.de/lithiumvereint/
- Sammelstellen in den Geschäften sollen einheitlich gekennzeichnet werden.
- Die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf soll auf alle Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 50 Zentimetern (bislang 25 Zentimeter) ausgeweitet werden.
- Bei der Sammlung am Wertstoffhof sollen Elektroaltgeräte ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden.
take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz / systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.
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