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Elektrogesetz Entwurf liegt vor

Die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf soll auf alle Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 50 Zentimetern (bislang 25 Zentimeter) ausgeweitet werden. Der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien soll verbessert werden.

Das Bundesumweltministerium hat am 02.05.2024 den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes veröffentlicht. take-e-way gab bereits vorab ein ElektroG4 Update mit einigen zu erwartenden Inhalten der Novelle. Hier finden Sie ergänzend dazu einen Auszug wichtiger Aspekte des Gesetzesentwurfs:

  • Verbraucher sollen künftig öfter Altgeräte im Handel zurückgeben.
  • Dazu sollen die Informationen im Handel verbessert und
  • die Rückgabemöglichkeiten sollen erweitert werden.
  • Die Einweg-E-Zigaretten Rücknahmepflicht soll auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden.
  • Der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien soll verbessert werden. Mehr Infos zum Thema unter https://www.vereev.de/lithiumvereint/
  • Sammelstellen in den Geschäften sollen einheitlich gekennzeichnet werden.
  • Die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf soll auf alle Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 50 Zentimetern (bislang 25 Zentimeter) ausgeweitet werden.
  • Bei der Sammlung am Wertstoffhof sollen Elektroaltgeräte ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz / systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

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Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: 

Sebastian Siebert
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