Das Elektrogesetz ist einer der Top-10-Abmahngründe im E-Commerce. Ein weitgehend durch den Wettbewerb geregelter Vollzug ist häufig Ursache für Abmahnungen durch Konkurrenten und Bußgelder vom Umweltbundesamt. Dabei intendiert das Gesetz nichts anderes als ein fachgerechtes Recycling der Geräte durch ihre Hersteller. Die Pflichten des Elektrogesetzes greifen aber nicht erst am Ende des Produktlebenszyklus, sondern bereits beim bloßen Anbieten der Geräte.
take-e-way bietet jeden Dienstag von 10 bis 11 Uhr mit der WEEE/ElektroG-Kompaktschulung ein Webinar an, das eine generelle Einführung in das Elektrogesetz gibt und Handlungsempfehlungen aufzeigt.
Dieses wöchentliche Grundlagen-Webinar wurde im November 2020 aus aktuellem Anlass grundlegend überarbeitet:
- Durch den Referentenentwurf für das ElektroG3 gibt es einiges schon jetzt neu zu beachten und ggf. für die nahe Zukunft vorzubereiten.
- Das im Oktober 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL hat direkte Auswirkungen auf das aktuell gültige Elektrogesetz. Hersteller und Vertreiber von Elektronikgeräten müssen dadurch ab sofort neue gesetzliche Pflichten erfüllen.
Auf diese Neuerungen wird ab sofort in der WEEE/ElektroG-Kompaktschulung Bezug genommen. Die Teilnahme lohnt sich, wenn Sie mit Elektronikgeräten handeln.
Melden Sie sich jetzt hier zur Kompaktschulung an:
https://register.gotowebinar.com/rt/1822844452038673936
Für Fragen zum Elektrogesetz stehen Ihnen die take-e-way-Berater jederzeit gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.