Die Bundesregierung hat Ende September den Referentenentwurf für eine Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) verabschiedet. Die Verordnung soll die neue europäische RoHS-Richtlinie über die Begrenzung gefährlicher Substanzen in nationales Recht umsetzen, die im Juli des letzten Jahres in Kraft getreten ist.
Wegen des umfangreichen Regelungsgehalts der neuen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wurde für Ihre Umsetzung nun eine eigenständige Verordnung gewählt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabel und Ersatzteile bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten.
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Hersteller eine entsprechende EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine CE-Kennzeichnung am Gerät anbringen. Außerdem müssen Hersteller bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen. Diese Pflichten kann ein Hersteller auf einen Repräsentanten übertragen.
Neben den Herstellern nimmt die Verordnung auch die Vertreiber in die Pflicht. Sie müssen vor allem prüfen, ob die Geräte Schadstoffgrenzwerte einhalten.
Die RoHS-Richtline muss zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt sein, d.h. die ElektroStoffV müsste bis dahin in Kraft getreten sein.
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Quelle: EUWID Recycling, Ausgabe 41.2012 (09.10.2012) Jahrgang 22, S. 25