8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Energieverbrauchskennzeichnung Abmahnung

Im Oktober entschied der EuGH, dass die Verpflichtung der Händler, in ihrer visuell wahrnehmbaren Werbung oder ihrem technischen Werbematerial auf die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Effizienzklassen hinzuweisen, unmittelbar aus der Verordnung 2017/1369 hervorgeht.

Der Shopbetreiber-Blog Abmahnradar berichtet über Abmahnungen durch eine fehlende Energieverbrauchskennzeichnung bei Produkten, für die eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Die seit dem 01.08.2017 gültige Verordnung (EU) 2017/1369 ermächtigt die Europäische Kommission, neue delegierte Rechtsakte für die Energieverbrauchskennzeichnung bestimmter Elektrogeräte zu erlassen. Diese Rechtsakte gelten seit dem 01.03.2021 für spezifische Produktgruppen bzw. für Lichtquellen seit dem 01.09.2021. Im Oktober entschied der EuGH, dass die Verpflichtung der Händler, in ihrer visuell wahrnehmbaren Werbung oder ihrem technischen Werbematerial auf die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Effizienzklassen hinzuweisen, unmittelbar aus der Verordnung 2017/1369 hervorgeht. Falls noch kein neuer delegierter Rechtsakt erlassen wurde, muss das Spektrum gemäß dem noch gültigen delegierten Rechtsakt angegeben werden.

Ein Verstoß gegen die Informationspflichten bei energieverbrauchsrelevanten Produkten kann nicht nur wettbewerbswidrig sein, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit gem. § 8 EnVKV i.V.m. § 15 Abs. 1 EnVKG darstellen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 Euro.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Energieverbrauchskennzeichnung absichern können.

Wenn Anwälte und der Wettbewerb es auf Ihr Produkt abgesehen haben, ist die Kennzeichnung Ihrer Produkte und Verpackungen immer die erste Anlaufstelle. Mit den Abbildungen Ihrer Produkte auf Online Marktplätzen liefern Sie selbst die Grundlage für Abmahnungen und Bußgeldtatbestände. Zudem sind falsche Kennzeichnungen ein Anhaltspunkt für illegale Produkte. Mit wenigen Klicks können Sie unsere preiswerte Kennzeichnungsprüfung in der Fast Lane beauftragen, ab einem Land bis EU-weit. Jetzt hier unverbindliches Angebot anfragen.

Sebastian Siebert
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