Durch die Einführung des Gesetzes 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) wurde eine neue EPR-Verpflichtung für Online-Plattformanbieter eingeführt. Insbesondere ist der neue Artikel 178-IV „Verfahren für die Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung im Bereich des elektronischen Handels“ in Kraft getreten. Nach der neuen Verordnung unterliegt jeder Marktplatzbetreiber, der ein Produkt über E-Commerce-Plattformen auf dem nationalen Markt anbietet, selbst wenn dieser im Namen Dritter handelt, den entsprechenden EPR-Verpflichtungen, die einen Hersteller im üblichen Sinne kennzeichnen. Das daraus resultierende Modell sieht vor, dass E-Commerce-Plattformen die Erhebung von Daten und Beiträgen von Drittanbietern übernehmen müssen, die EPR-relevante Produkte über ihre Plattformen verkaufen.
In Anbetracht dieser Verpflichtung müssen die Betreiber von Online-Plattformen bis zum 15.03.2025 eine separate Vereinbarung mit den nationalen Rücknahmesystemen unterzeichnen, um ihren gesetzlichen EPR-Verpflichtungen nachzukommen. Unter dem Begriff E-Commerce-Plattform ist eine Plattform zu verstehen, die es ermöglicht, dass „Produkte auf dem E-Commerce-Marktplatz von Parteien angeboten werden, die nicht der Plattformbetreiber selbst sind“.
Die Marktplatzbetreiber haben aufgrund ihres persönlichen Risikos nun ein erhöhtes Interesse an der Marktkonformität ihrer Seller. Sollten Sie über einen Marktplatz verkaufen und nicht gemäß EPR-Verpflichtung bei den zuständigen Stellen registriert sein, laufen Sie Gefahr eines Ausschlusses vom Marktplatz. Wenn Sie eine Registrierung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. take-e-way organisiert diese gerne für Sie. Wenn Ihr Unternehmen Produkte über eine Online-Plattform verkauft und in Italien als Hersteller registriert ist, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen für Fragen gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.
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