Ab dem 01.09.2021 ändert sich das Energieetikett für Lichtquellen, auch als Lampen oder Leuchtmittel bekannt. Das Gros der Herstellenden und Importunternehmen hat sich darauf seit Längerem vorbereitet. Sei es, dass Lichtquellen in die EPREL-Datenbank der EU eingetragen wurden und damit QR-Zugangscode und Energieetikett generiert wurden oder dass der Handel mit den neuen Etiketten versorgt wurde.
Was Handelsunternehmen nun konkret zum Stichtag 01.09.2021 zu tun haben, zeigt der BVT (Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V.) in einer übersichtlichen Checkliste. Die Checkliste können Sie, mit freundlicher Genehmigung des BVT, unter diesem Link abrufen:
Von solch tiefgreifenden gesetzlichen Änderungen wie die Neuetikettierung von Produkten eines ganzen Wirtschaftsbereichs sind alle beteiligten Wirtschaftsakteurinnen und -akteure betroffen. Früh genug die richtigen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, ist entscheidend.
Bewertung bzw. Erstellung der Prüfberichte
Bedenken Sie, dass für die neuen Label entsprechende Prüfberichte vorhanden sein müssen, die in die EPREL-Datenbank gestellt werden müssen. Fehlen diese, ist ein neues Labeling nicht möglich. Die Erstellung eines Prüfberichts dauert lange, deshalb agieren Sie bitte zeitnah. Bei der Bewertung Ihrer Prüfdokumente kann trade-e-bility Sie unterstützen. trade-e-bility informiert Sie zudem frühzeitig über anstehende Veränderungen in der EU-Gesetzgebung, ermittelt die jeweilige Betroffenheit, empfiehlt Umsetzungsmaßnahmen und steht für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung: Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.
Registrierung und Eintragung in die EPREL Datenbank
Sofern Sie Unterstützung bei der Registrierung und Eintragung Ihrer Produkte bzw. Eingabe Ihrer Daten und Dokumente in die EPREL-Datenbank benötigen, steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
Unsere Leistungen zum Thema EPREL finden Sie unter: https://www.take-e-way.de/leistungen/eprel-datenbank-service/