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Erklärung für Verpackungen in Malta

Gemäß den von der maltesischen Umwelt- und Ressourcenbehörde (ERA) festgelegten Anforderungen sind Hersteller von Verpackungen oder Verpackungsmaterial, die jährlich unter 100 kg Verpackungen auf den maltesischen Markt bringen, verpflichtet, ein Erklärungsformular einzureichen.

Verpackungshersteller, die jährlich unter 100 kg Verpackungen auf dem maltesischen Markt in Verkehr bringen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Entsorgungssystem befreit.

Dennoch sind gemäß den von der maltesischen Umwelt- und Ressourcenbehörde (ERA) festgelegten Anforderungen Hersteller von Verpackungen oder Verpackungsmaterial, die jährlich unter 100 kg Verpackungen auf den maltesischen Markt bringen, verpflichtet, ein Erklärungsformular einzureichen. Das Formular kann von der offiziellen Website der Umwelt- und Ressourcenbehörde heruntergeladen werden und ist bei derselben Behörde einzureichen.

Auf Wunsch übermittelt take-e-way das Erklärungsformular in Ihrem Namen an die ERA und hilft Ihnen bei der Überwachung Ihrer Verpackungsumsätze, um die termingerechte Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Sollten Sie eine Registrierung in Malta als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen, melden Sie sich gerne beim Beratungsteam von take-e-way unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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