Die Handhabung der Herstellerverantwortung für Verpackungen in den Mitgliedsstaaten der EU soll harmonisiert werden. Die Verpackungsverordnung wird derzeit noch auf EU-Ebene verhandelt und verursacht einen Stillstand der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark, die bis zum 09.05.2024 geplant war. Es können erst dann dänische Rechtsvorschriften entworfen werden, wenn die EU-Verordnung, auf die sich das nationale Recht stützen muss, in Kraft getreten ist. Das macht es sehr schwierig, den ursprünglichen Zeitplan für die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen einzuhalten, und aus diesem Grund wurde der Termin für die Umsetzung in Dänemark bis auf Weiteres auf den 01.07.2025 verschoben.
Es besteht jedoch kein Zweifel, dass die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen verabschiedet werden wird, auch wenn sich der Zeitplan für die Umsetzung weiter verzögert. Bisher ist bekannt, dass Inverkehrbringer von Verpackungen sich einem kollektiven System anschließen können, welches ihre Rücknahmequoten in Dänemark erfüllt, und dass ein bevollmächtigter Vertreter (AR) bestellt werden muss. Nach dem Entwurf des ersten Teils der dänischen Verpackungsverordnung liegt eine Registrierungs- und Meldepflicht sowohl für dänische Unternehmen als auch für Fernabsatzverkäufer vor.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Sollten Sie sich rechtzeitig als Hersteller von Verpackungen in Dänemark registrieren wollen, kontaktieren Sie uns gerne.
take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.
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