Verpackung: Derzeit sind in Finnland Hersteller von Verpackungen erst ab einem Jahresumsatz von 1 Mio. € zur Registrierung verpflichtet. Ab dem 01.01.2024 verfällt diese Umsatzgrenze. Demnach muss sich dann jeder Verpackungshersteller, unabhängig seines Jahresumsatzes, in Finnland registrieren.
Batterien: Wie bereits für WEEE wird der Bevollmächtigte auch für ausländische Hersteller, die Batterien und Akkumulatoren in Finnland in Verkehr bringen, verpflichtend. Der Zeitpunkt der Verpflichtung ist derzeit unklar.
Neue Abfallströme: Zwischen 2023 und 2025 werden in Finnland weitere Abfallströme in den Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) fallen. Hierbei handelt es sich um Einwegkunststoffe inkl. Luftballons, Feuchttücher, Getränkebecher, Angelausrüstung und Tabakprodukte. Für die Angelausrüstung gilt dies ab dem 01.01.2025, für Tabakprodukte bereits ab dem 31.12.2023.
Außerdem sind künftig weitere Abfallströme in Finnland zu erwarten, wie z.B. Textilien, Kosmetikartikel und Medizinprodukte. Derzeit ist unklar, zu welchem Zeitpunkt diese Abfallströme in den Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung fallen werden.
Sollten Sie eine Registrierung in Finnland als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.
Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/