Die EU-Kommission hat am 11.03.2020 einen aktualisierten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil der EU-Industriestrategie vorgelegt und wird Rechtsvorschriften vorschlagen, die eine nachhaltige Produktpolitik fördern. Folgende Inhalte wurden vereinbart:
Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollen so konzipiert sein, dass sie:
- über eine längere Lebensdauer verfügen,
- leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können,
- einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten.
Weiterhin sollen rechtliche Vorgaben verfasst werden, die:
- die Verwendung von Einwegprodukten einschränken,
- ein vorzeitiges Veralten verhindern,
- die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verbieten.
Die Kommission möchte ferner die Position der Verbraucher stärken, indem:
- Verbraucher Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, um ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen zu können,
- Verbraucher ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.
Die Kommission hat Zielbranchen festgelegt, bei denen sie einen hohen Ressourceneinsatz sieht, sowie ein hohes Kreislaufpotenzial. Zu diesen Branchen gehören:
- Verpackungen und Kunststoffe,
- Elektronik, Batterien,
- Fahrzeuge,
- Textilien,
- Bauen,
- Lebensmittel.
Im Sinne der mehrstufigen Abfallhierarchie wird die Kommission weitere rechtliche Vorgaben machen:
- die Entstehung von Abfall vermeiden,
- hochwertige Sekundärrohstoffe zu gewinnen,
- die Vermarktung und den Einsatz von Sekundärrohstoffen stärken.
Zusätzlich sollen die Abfalltrennung verstärkt werden und die illegale Ausfuhr von Abfällen aus der EU unterbunden werden.
Der VERE e.V., Partner der trade-e-bility GmbH, hat begonnen die politischen Entscheidungsträger dafür zu sensibilisieren, die angestrebten Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wahrung eines fairen Wettbewerbs umzusetzen. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass der unkontrollierte, ungeregelte und ruinöse Direktimport von giftigen, unsicheren und kurzlebigen Konsumartikeln aus Drittländern mit den geplanten Maßnahmen wieder nicht angepackt wird.
Es muss zwingend verhindert werden, dass weitere Verschärfungen und Erweiterungen der Herstellerverantwortung das Ungleichgewicht in der Kosten- und Verantwortungsvoraussetzung zwischen den Trittbrettfahrern aus Drittländern und den die europäische Umweltgesetzgebung befolgenden Anbietern verstärkt wird.
Für Fragen steht Ihnen Christoph Brellinger vom VERE e.V. gerne unter 040/750687-111 oder info@vereev.de zur Verfügung.