Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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EU Batterieverordnung verabschiedet

Am 14.06.2023 hat das Parlament mit der EU Batterieverordnung neue Rechtsvorschriften für die Gestaltung, Herstellung und das Recycling aller in der EU verkauften Batterien verabschiedet. Hier finden Sie sowohl eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen und Maßnahmen des Entwurfs, als auch Informationen zu unserem Legal Monitoring Service als Risikovorsorge, um sich für die neue EU Batterieverordnung 2023 produktrechtlich abzusichern.

Wie das EU Parlament berichtet, billigten die Abgeordneten mit 587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien (Neue EU Batterieverordnung 2023, take-e-way hatte Ende 2022 umfassend in diesem Artikel informiert). Das neue Gesetz berücksichtigt technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Batterie Lebensdauer.

Neue EU Batterieverordnung Zusammenfassung, Informationen über die wichtigsten Anforderungen und Maßnahmen:

  • Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
  • Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können;
  • Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
  • Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU;
  • Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Altbatterien: für Gerätebatterien - 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel - 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;
  • Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium - 50% bis 2027 und 80% bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel - 90% bis 2027 und 95% bis 2031;
  • Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16% für Kobalt, 85% für Blei, 6% für Lithium und 6% für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26% für Kobalt, 85% für Blei, 12% für Lithium und 15% für Nickel.

Nach der endgültigen Abstimmung im Plenum muss der Rat den Text nun förmlich billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Hintergrund

Im Dezember 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU Batterieverordnung) vor. Ziel des Vorschlags ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenswegs von Batterien zu verringern. Die Initiative ist eng mit dem europäischen Grünen Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie verknüpft.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Batteriegesetz und zur Registrierung von Batterien in Europa zur Verfügung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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