8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

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Die EU-Kommission geht gegen „Greenwashing“ von Produkten vor

Die EU-Kommission hat gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden die Internet-Auftritte von Unternehmen nach ökologischer Schönfärberei („Greenwashing“) durchforstet. In 42 Prozent der untersuchten Fälle waren die umweltbezogenen Angaben übertrieben, falsch oder irreführend. Untersucht wurden die Websites von Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Bekleidung oder Haushaltsgeräte. Inverkehrbringer sollten sehr sorgsam mit der Auslobung und Bewerbung ihrer Produkte sein.

Die EU-Kommission hat gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden die Internet-Auftritte von Unternehmen nach ökologischer Schönfärberei („Greenwashing“) durchforstet. In 42 Prozent der untersuchten Fälle waren die umweltbezogenen Angaben übertrieben, falsch oder irreführend. In mehr als der Hälfte der Fälle stellte das Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit dieser Angaben beurteilen zu können. Untersucht wurden die Websites von Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Bekleidung oder Haushaltsgeräte. Da die Verbraucher immer mehr Wert auf umweltgerechte Produkte legen, hat auch die ökologische Schönfärberei zugenommen. Dies ergab eine am 28.01.2021 vorgestellte jährliche Untersuchung von Websites („Sweep“) auf Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht.

Die nationalen Behörden werden sich mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um auf die festgestellten Probleme aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass diese erforderlichenfalls behoben werden.

Nicht nur die Behörden beschäftigt das Thema. Laut einer kürzlich durchgeführten Verbrauchermarkterhebung bewerteten 78 Prozent der Verbraucher die wahrscheinlichen Umweltauswirkungen von Haushaltsgeräten als sehr oder ziemlich wichtig für ihre Kaufentscheidungen.

Empfehlung: Inverkehrbringer sollten sehr sorgsam mit der Auslobung und Bewerbung ihrer Produkte sein. Gut gemeinte Aussagen auf der Verkaufsseite können Reaktionen der Aufsichtsbehörden nach sich ziehen. trade-e-bility bietet mit dem Service „Produkt Compliance Prüfung im Online-Shop“ ein kostengünstiges Vorsorgeinstrument an.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

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