Die EU-Kommission plant, Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten weiter einzuschränken. Bislang wird das in der EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 geregelt. In Anhang II der Verordnung befindet sich eine Liste von Produkten, die schon einem Verbot unterliegen. Diese Liste soll bis zum 01.01.2026 erweitert werden. Betroffene Hersteller oder Importeure sollten sich frühzeitig um alternative Produkte bemühen.
trade-e-bility informiert ihre Kunden zielgerichtet und rechtzeitig über anstehende produktrechtliche Änderungen und unterstützt bei der Umsetzung der relevanten Anforderungen.
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