Der Rat der Europäischen Union hat die Novelle der RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of the use of certain hazardous substances – RoHS) endgültig verabschiedet. In diesem Zuge wurde der Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgeweitet.
Neben fest installierten Industrieanlagen und Werkzeugen sind unter anderem auch Photovoltaik-Module explizit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Neue Stoffverbote wurden nicht beschlossen. Jedoch sieht die verabschiedete Novelle eine regelmäßige Neubewertung der Stoffverbote durch die Kommission vor. Diese wird mittels klar festgelegter Kriterien erfolgen. Somit können weitere Stoffe von der Verwendung in elektrischen und elektronischen Geräten ausgenommen werden.
Die überarbeitete RoHS-Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft und muss von allen Mitgliedsstaaten binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Öffnung des Anwendungsbereiches auf alle Elektro- und Elektronikgeräte wird erst in acht Jahren im vollen Umfang gelten.
Quelle: EUWID 22.2011/Rat der Europäischen Union