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EU reformiert die Textilkennzeichnung

Sie soll nun umfassend reformiert werden, so dass auf nationale Etikettierungsvorgaben von Mitgliedsstaaten verzichtet werden kann. Zudem sollen neue Anforderungen zur digitalen Etikettierung definiert werden.

Textilien und verwandte Produkte müssen in der EU gekennzeichnet werden. Die derzeitige Gesetzgebung, die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, regelt Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern. Sie soll nun umfassend reformiert werden, so dass auf nationale Etikettierungsvorgaben von Mitgliedsstaaten verzichtet werden kann. Zudem sollen neue Anforderungen zur digitalen Etikettierung definiert werden. Die EU-Initiative befindet sich in der Sondierungsphase. Die Annahme eines Entwurfs durch die EU-Kommission ist zum Ende des Jahres 2023 geplant.

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