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EU Parlament beschließt Regeln für Verpackungen

Damit reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger, eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, Abfälle zu vermeiden, nicht nachhaltige Verpackungen schrittweise abzuschaffen und die Verwendung von Einweg-Plastikverpackungen zu bekämpfen.

Das Europäische Parlament hat am 22.11.2023 neue EU-weite Regeln für Verpackungen angenommen. Der Bericht, der das Mandat des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Regierungen darstellt, wurde mit 426 Ja-Stimmen bei 125 Gegenstimmen und 74 Enthaltungen angenommen. Hier finden Sie die wichtigen Punkte und Ziele:

  • Reduzierung von Verpackungen (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040)
  • Reduzierung von Kunststoffverpackungen (10 % bis 2030, 15 % bis 2035 und 20 % bis 2040)
  • Verkaufsverbot von sehr leichten Plastiktragetaschen (unter 15 Mikron), es sei denn, sie sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder werden als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden
  • Reduzierung bzw. Einschränkung der Verwendung bestimmter Einwegverpackungen, wie z. B. Miniaturverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und Schrumpffolien für Koffer in Flughäfen
  • Verbot der Verwendung so genannter "forever chemicals" bzw. ewigen Chemikalien (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) und Bisphenol A in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt zur Vermeidung von Gesundheitsschäden
  • Endvertreiber von Getränken und Speisen zum Mitnehmen im Gastronomiebereich, wie Hotels, Restaurants und Cafés, sollten den Verbrauchern die Möglichkeit geben, ihren eigenen Behälter mitzubringen.
  • Alle Verpackungen müssen wiederverwertbar sein und strenge Kriterien erfüllen, die im Sekundärrecht festgelegt werden. Bestimmte vorübergehende Ausnahmen sind vorgesehen, zum Beispiel für Lebensmittelverpackungen aus Holz und Wachs.
  • Die EU-Länder sollen sicherstellen, dass 90 % der für Verpackungen verwendeten Materialien (Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe) bis 2029 getrennt gesammelt werden.

Nächster Schritt: Das Parlament ist bereit, Gespräche mit den nationalen Regierungen über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen, sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat.

Keine Lust und keine Zeit, die weiteren Entwicklungen der EU Verpackungsverordnung (PPWR) zu verfolgen? trade-e-bility hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie und Ihr Produkt sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Auch für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz BattG, Verpackungsgesetz/systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

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