Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berichtet, hat der EU-Wettbewerbsrat in Brüssel am 22.05.2023 die gemeinsame Position zur neuen Ökodesign-Verordnung beschlossen. Ein Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpass.
Nachhaltige Produkte sollen in der EU der Standard werden. Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig und reparierbar sowie wiederverwendbar und recycelbar sind und die den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Die sinnlose Vernichtung gebrauchsfähiger Waren wird verboten. Besonders wichtig ist dies bei Textilien, da hier derzeit massenhaft Neuware vernichtet wird. Mit dem Digitalen Produktpass sollen zudem die Rechte der Verbraucher in der gesamten EU gestärkt werden, die umfassend über den ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Produkts informiert werden und sich so bewusst für besonders nachhaltige Produkte entscheiden können. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Lieferketten & Nachhaltigkeit.
Die Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Ökodesign-Verordnung wird künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Künftig werden in neuen Produktregelungen Anforderungen an zum Beispiel Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen, Reparierbarkeit, Wiederverwendung Ressourceneffizienz oder CO2-Fußabdruck gestellt. Dabei nimmt die Ökodesign-Verordnung den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten gestärkt. Das ist zentral, damit mehr Stoffe recycelt und im Kreislauf geführt werden.
Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen.
Nach dem Beschluss ihrer "Allgemeinen Ausrichtung" werden die EU-Mitgliedstaaten mit Kommission und Europäischem Parlament im sogenannten Trilogverfahren den finalen Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandeln. Im Anschluss wird die Verordnung abschließend im EU-Parlament und im Ministerrat verabschiedet.
Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.