Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Frist zur Einhaltung der neuen EU-Verordnung zum Schutz vor Entwaldung (EUDR) um 12 Monate zu verlängern. Das ursprüngliche Inkrafttreten der EUDR ist für den 30.12.2024 bzw. den 30.06.2025 für Kleinst- und Kleinunternehmen geplant. Die EUDR zielt darauf ab, die Abholzung durch Importe von Produkten wie Holz, Kautschuk, Rind, Palmöl, Leder, Kakao, Kaffee und Soja zu verhindern, indem Unternehmen Geolokalisierungsdaten vorlegen müssen. In Brüssel wurde zuvor um die Beibehaltung des Zeitplans und die Veröffentlichung von Leitlinien der Entwaldungsverordnung EUDR gerungen, da die Unternehmen große Schwierigkeiten bei der Umsetzung hatten. Wirtschaftsverbände hatten die Umsetzungsbedingungen deutlich kritisiert. Nun erhalten die Unternehmen eventuell zusätzliche Zeit, um sich an die Anforderungen anzupassen, mit neuen Leitlinien und einem digitalen Rückverfolgbarkeitssystem. Große Unternehmen müssten demnach die neuen Regeln bis 30.12.2025 und kleinere bis 30.06.2026 erfüllen.
Ist Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen? Jetzt aktiv werden. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.