8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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EUDR Entwaldungsverordnung wird verschoben?

Unternehmen sollen zusätzliche Zeit erhalten, um sich an die Anforderungen anzupassen. Betroffen sind Produkte wie Holz, Kautschuk, Rind, Palmöl, Leder, Kakao, Kaffee und Soja.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Frist zur Einhaltung der neuen EU-Verordnung zum Schutz vor Entwaldung (EUDR) um 12 Monate zu verlängern. Das ursprüngliche Inkrafttreten der EUDR ist für den 30.12.2024 bzw. den 30.06.2025 für Kleinst- und Kleinunternehmen geplant. Die EUDR zielt darauf ab, die Abholzung durch Importe von Produkten wie Holz, Kautschuk, Rind, Palmöl, Leder, Kakao, Kaffee und Soja zu verhindern, indem Unternehmen Geolokalisierungsdaten vorlegen müssen. In Brüssel wurde zuvor um die Beibehaltung des Zeitplans und die Veröffentlichung von Leitlinien der Entwaldungsverordnung EUDR gerungen, da die Unternehmen große Schwierigkeiten bei der Umsetzung hatten. Wirtschaftsverbände hatten die Umsetzungsbedingungen deutlich kritisiert. Nun erhalten die Unternehmen eventuell zusätzliche Zeit, um sich an die Anforderungen anzupassen, mit neuen Leitlinien und einem digitalen Rückverfolgbarkeitssystem. Große Unternehmen müssten demnach die neuen Regeln bis 30.12.2025 und kleinere bis 30.06.2026 erfüllen.

Ist Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen? Jetzt aktiv werden. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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