Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Handreichung erstellt, um Länder und Forstverbände über die Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zu informieren. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass keine Produkte aus illegaler Abholzung auf den europäischen Markt gelangen. Die Handreichung bietet einen allgemeinen Überblick über die EUDR-Regelungen, die für die heimische Holzproduktion und -vermarktung relevant sind. Sie enthält praxisnahe Beispiele und konkrete Lösungsansätze, um eine rechtskonforme und praktikable Anwendung der Verordnung zu ermöglichen. Das BMEL plant, die Handreichung kontinuierlich zu aktualisieren, sobald neue Entwicklungen bekannt werden.
Parallel dazu setzt sich das BMEL auf EU-Ebene aktiv für eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR ein. Aufgrund von Verzögerungen in Brüssel, insbesondere beim noch ausstehenden Benchmarking, das eine Risikoeinstufung von Ländern vornimmt, fordert das BMEL eine Verlängerung der Übergangsphase. Diese Verzögerungen erschweren die rechtzeitige und angemessene Vorbereitung der Wirtschaft auf die Umsetzung der Verordnung. Das BMEL äußert Besorgnis über die stockende Umsetzung auf EU-Ebene und betont die Notwendigkeit einer bürokratiearmen und effizienten Anwendung der EUDR. Bundesminister Özdemir forderte im Agrarrat im Juli erneut eine Verschiebung des Anwendungsstarts. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission steht jedoch noch aus. Angesichts der weiterhin bestehenden Unsicherheiten und des Zeitdrucks nimmt das BMEL die Bedenken der Länder und Waldbesitzer sehr ernst und ergriff die Initiative mit der Handreichung, um die Forstwirtschaft frühzeitig zu informieren.
Die Handreichung kann bei trade-e-bility angefordert werden unter beratung@trade-e-bility.de. Ist Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen? Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.