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EUDR verschieben und neu verhandeln

Das EU-Parlament hat nicht nur dafür gestimmt, die Umsetzungsfrist der EUDR zu verschieben. Mit Unterstützung anderer Parteien hat die Europäische Volkspartei (EVP) dafür gesorgt, dass über wesentliche Änderungen neu verhandelt werden muss.

Wie das EU-Parlament berichtet, hat das Parlament beschlossen, das Anwendungsdatum der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben (trade-e-bility berichtete: EUDR Entwaldungsverordnung wird verschoben?). Hintergrund waren die Bedenken von EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern, Händlern und Wirtschaftsbeteiligten, die Vorschriften der EU-Entwaldungsverordnung vollständig einzuhalten zu können, wenn sie ab Ende 2024 gelten würden.

Große Unternehmen müssen die Vorschriften nun voraussichtlich ab dem 30.12.2025, kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30.06.2026 einhalten. Die zusätzliche Zeit soll sicherstellen, dass die Vorschriften reibungslos umgesetzt werden, ohne die Umweltziele zu gefährden. Zudem wurde eine neue Risikokategorie „kein Risiko“ eingeführt, die für Länder mit stabiler oder wachsender Waldfläche gilt und weniger strenge Anforderungen vorsieht. Bis Juni 2025 soll ein länderspezifisches Benchmarking-System erstellt werden.

Table.Media berichtet, dass das EU-Parlament nicht nur dafür gestimmt hat, die Umsetzungsfrist der EUDR zu verschieben. Mit Unterstützung anderer Parteien hat die Europäische Volkspartei (EVP) dafür gesorgt, dass über wesentliche Änderungen neu verhandelt werden muss.

Nach informeller Einigung mit der Renew-Fraktion und unter dem Druck weiterer Fraktionen hat die EVP sechs von 15 Änderungsanträgen wieder zurückgezogen, darunter, Händler von den Regeln auszunehmen und die Frist um zwei Jahre zu verschieben. Selbst die Publikumspresse berichtet inzwischen über die allgemeine Unsicherheit im Markt, welche EUDR Vorschriften zukünftig gelten. Daher sollte der Aufschub genutzt werden, die Anforderungen der EUDR zu kennen und diese zu erfüllen.

Nächste Schritte: Das Parlament hat beschlossen, das Dossier für interinstitutionelle Trilog-Verhandlungen an den Ausschuss zurückzuverweisen. Damit die Änderungen in Kraft treten können, muss ein informeller Kompromiss anschließend noch von Rat und Parlament gebilligt werden. Er wird dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Ist Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen? Jetzt schnell aktiv werden! Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

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