8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Europäischer WEEE-Vollzug (Update): Umweltbundesamt leitet Verfahren gegen Internethändler ein, die Elektrogeräte in das EU-Ausland versenden

Am 21.05.2021 berichtete take-e-way über den Europäischen WEEE Vollzug. Auf anwalt.de äußerte sich nun auch Rechtsanwalt Johannes Richard von der Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR zum Thema: „Die unterlassene Bestellung eines Verantwortlichen bzw. Bevollmächtigten ist gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 ElektroG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden kann.“

Am 21.05.2021 berichtete take-e-way über den Europäischen WEEE Vollzug: In einem aktuellen, take-e-way vorliegenden Fall versendete das Umweltbundesamt an ein in Deutschland ansässiges Unternehmen eine „Anhörung als Nebenbeteiligte wegen einer Ordnungswidrigkeit“ für die Abgabe von Elektrogeräten aus Deutschland nach Österreich, Dänemark, Spanien, Frankreich und Italien ohne vorher einen dortigen Verantwortlichen zu beauftragen. Auf anwalt.de äußerte sich nun auch Rechtsanwalt Johannes Richard von der Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR zum Thema:

„Wer somit einen EU-weiten Versand von Elektrogeräten anbietet, ist verpflichtet, in allen weiteren 26 Mitgliedstaaten der EU ein Bevollmächtigten zu bestellen und sich bei dem jeweiligen Entsorgungssystem anzumelden. […] Seitdem es die Verpflichtung gibt, beim Versand von Elektrogeräten in das EU-Ausland dort einen Bevollmächtigten zu bestellen, sind uns bisher weder in Deutschland, noch durch die ausländischen Behörden Bußgeldverfahren bekannt geworden. Dies ist nunmehr anders. Das Umweltbundesamt verschickt aktuell Schreiben mit einer Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit. […] Die unterlassene Bestellung eines Verantwortlichen bzw. Bevollmächtigten ist gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 ElektroG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. […] Die Höhe des Bußgeldes hängt nach meiner Erfahrung unter anderem davon ab, wie umfangreich und mit welchem Gewinn Elektrogeräte ohne Registrierung verkauft wurden.“

Sofern Sie Elektrogeräte in andere EU-Mitgliedstaaten verkaufen und dort nicht registriert sind oder dort einen Bevollmächtigten benötigen, sollten Sie umgehend entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Florian Spreu steht Ihnen für Ihre Fragen zum Thema gerne unter 040/750687-159 oder international@take-e-way.de zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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