Ein oft anzutreffender Fehler bei Onlinehändlern ist, gesetzlich vorgeschriebene Hinweise oder Produktinformationen zum angebotenen Produkt zu unterlassen. Das kann zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände führen.
So geschehen zum Jahresende durch einen fehlenden Warnhinweis bei einem Desinfektionsmittel und einem "vergessenen" Haltbarkeitsdatum bei einem Anti-Schimmel-Produkt.
Viele gesetzliche Hinweise sind am Verkaufsort zum Produkt sichtbar zu machen. Für online verkaufte Produkte ist somit zu prüfen, ob entsprechende Hinweise auch auf der Verkaufsseite des Shops anzugeben sind. Leider sind manche Gesetzgebungen hier nicht eindeutig.
Betreiber von Online-Shops sollten sich über die notwendig anzugebenden Hinweise und Informationen zum Produkt frühzeitig informieren.
trade-e-bility hält Sie zu produktspezifischen Hinweispflichten auf dem Laufenden und überprüft Ihren Onlineshop auf korrekte Produktangaben.
Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.