8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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FFP2-Masken konform verkaufen

Der Aufdruck „FFP2“ allein reicht nicht aus. So müssen neben dem CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer auch die Herstelleradresse und alle von der Norm EN 149 geforderten Inhalte aufgeführt sein. Importeure von FFP2-Masken müssen sich zudem um eine ausreichende Dokumentation zur Maske kümmern sowie weitere Angaben in der Bedienungsanleitung und auf der Verpackung bereitstellen. trade-e-bility unterstützt Importeure bei der Zusammenstellung der Dokumentation und der Einhaltung der gesetzlichen Angaben der Produktkennzeichnung.

An vielen Orten ist seit kurzem die FFP2-Maske zu tragen. Der Grund ist, dass diese Maske gegenüber allen anderen Modellen den Träger selbst zu schützen vermag. Aber wie erkennt man eine FFP2-Maske? Indizien, dass es sich tatsächlich um eine FFP2-Maske handelt, ergeben sich aus den aufgedruckten Daten auf der Maske selbst. Der Aufdruck „FFP2“ allein reicht nicht aus. So müssen neben dem CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer auch die Herstelleradresse und alle von der Norm EN 149 geforderten Inhalte aufgeführt sein.

Importeure von FFP2-Masken müssen sich zudem um eine ausreichende Dokumentation zur Maske kümmern sowie weitere Angaben in der Bedienungsanleitung und auf der Verpackung bereitstellen.

trade-e-bility unterstützt Importeure bei der Zusammenstellung der Dokumentation und der Einhaltung der gesetzlichen Angaben der Produktkennzeichnung.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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