Die Regulierungen zur Emission von Formaldehyd in Verbraucherprodukten bleiben weiter im Fluss. Derzeit laufen Konsultationen der ECHA (Europäische Chemikalienagentur/Behörde der EU) zur Einführung eines europaweiten Grenzwertes von 0,124 mg/m³, gemessen nach EN ISO 717-1. Zu erwarten ist dann eine Aufnahme in die REACh (Chemikalienverordnung) Anhang XVII-Liste.
Kleidung, andere Textilien mit Hautkontakt und Schuhe, welche in der Verordnung (EU) 2018/1513 aufgeführt werden, sollen davon ausgenommen sein. (Schon beschlossen ist, dass ab dem 1. November 2020 hier der Grenzwert auf 300 mg/kg festgelegt und folgend im Jahr 2023 auf 75mg/kg abgesenkt wird. Biozide nach der Verordnung (EU) 528/2012 sind hiervon ausgenommen.)
Der Regulierungsvorschlag entspricht dem „alten“, für Deutschland in der ChemVerbV noch bis 31.12.19 geltenden Grenzwert für Holzwerkstoffe. Der wird bekanntlich zum 1.1.2020 nach der neuen Methode EN 16516 bestimmt und zu einer weiteren Absenkung der Formaldehydemission führen.
Formaldehyd wird auch neu in die Spielzeugrichtlinie aufgenommen, die Änderung reguliert die Grenzwerte für Materialen, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden. Es werden Grenzwerte für Polymere, Textilien, Leder, Papier und andere Materialien genannt. Hiermit werden die Anforderungen der Norm EN 71-9 teilweise verschärft.
Betroffen von diesen Änderungen sind vor allem Hersteller, für die die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich wird.
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