8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Formaldehyd in Verbraucherprodukten weiter im Fokus: Jetzt rechtzeitig handeln!

Die Regulierungen zur Emission von Formaldehyd in Verbraucherprodukten bleiben weiter im Fluss. Achten Sie auch bei Elektroprodukten auf die verwendeten Materialien und stellen Sie schon jetzt bei Ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte den Anforderungen entsprechen bzw. bereiten Sie Ihre Zulieferer auf Verschärfungen vor.

Die Regulierungen zur Emission von Formaldehyd in Verbraucherprodukten bleiben weiter im Fluss. Derzeit laufen Konsultationen der ECHA (Europäische Chemikalienagentur/Behörde der EU) zur Einführung eines europaweiten Grenzwertes von 0,124 mg/m³, gemessen nach EN ISO 717-1. Zu erwarten ist dann eine Aufnahme in die REACh (Chemikalienverordnung) Anhang XVII-Liste.

Kleidung, andere Textilien mit Hautkontakt und Schuhe, welche in der Verordnung (EU) 2018/1513 aufgeführt werden, sollen davon ausgenommen sein. (Schon beschlossen ist, dass ab dem 1. November 2020 hier der Grenzwert auf 300 mg/kg festgelegt und folgend im Jahr 2023 auf 75mg/kg abgesenkt wird. Biozide nach der Verordnung (EU) 528/2012 sind hiervon ausgenommen.)

Der Regulierungsvorschlag entspricht dem „alten“, für Deutschland in der ChemVerbV noch bis 31.12.19 geltenden Grenzwert für Holzwerkstoffe. Der wird bekanntlich zum 1.1.2020 nach der neuen Methode EN 16516 bestimmt und zu einer weiteren Absenkung der Formaldehydemission führen.

Formaldehyd wird auch neu in die Spielzeugrichtlinie aufgenommen, die Änderung reguliert die Grenzwerte für Materialen, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden. Es werden Grenzwerte für Polymere, Textilien, Leder, Papier und andere Materialien genannt. Hiermit werden die Anforderungen der Norm EN 71-9 teilweise verschärft.

Betroffen von diesen Änderungen sind vor allem Hersteller, für die die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich wird.

Empfehlung:

Achten Sie auch bei Elektroprodukten auf die verwendeten Materialien!

Viele der Vorhaben sind noch nicht rechtskräftig. Stellen Sie aber schon jetzt bei Ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte den oben genannten Anforderungen entsprechen bzw. bereiten Sie Ihre Zulieferer auf Verschärfungen vor. Um auch im Hinblick auf weitere Schadstofflimitierungen die Kosten im Griff zu behalten, empfiehlt sich ein risikobasiertes Prüfmanagement. Die trade-e-bility GmbH bietet Ihnen entsprechend optimierte Prüfpläne an. Unser Beratungsteam steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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