Zusätzliche Sortierinformationsrichtlinien bald veröffentlicht
Die Sortierinformationsrichtlinie für Verpackungen wurde vor kurzem veröffentlicht. Wie in unserem Bericht vom 17.09.2021 angekündigt, werden Hersteller bald auch die Sortierinformation für andere Abfallströme wie elektrische und elektronische Produkte, Batterien, Textilien und Möbel anzeigen müssen.
Um das Bewusstsein der Verbraucher für die getrennte Abfallsammlung zu schärfen, hat die französische Regierung das Dekret Nr. 2021-835 vom 29.06.2021 erlassen. Das Dekret besagt, dass die Rücknahmesysteme für jeden Abfallstrom, der unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fällt, eine Sortierinformationsrichtlinie entwickeln müssen. Die Regierung validiert derzeit die Vorschläge der entsprechenden Rücknahmesysteme.
- Die Genehmigung und Veröffentlichung der Sortierinformationsrichtlinien wird für Dezember erwartet.
- Die Sortierinformationen sollen voraussichtlich auf der Verpackung des Produkts angebracht werden. Das Gesetz sieht die gleichen Regeln vor wie für die Sortierinformationen auf der Verpackung.
- Im Gegensatz zu den Sortierinformationen für Verpackungen werden die Sortierinformationen für die anderen Abfallströme einfacher aussehen und nur geringfügige Änderungen erfordern.
- Die Übergangsfrist beträgt ein Jahr. Wenn die Regierung beispielsweise die neuen Leitlinien im Dezember genehmigt, beginnt die Verpflichtung zur Anbringung der Sortierinformationen im Dezember 2022.
Sobald die Sortierinformationen veröffentlicht werden, informieren wir Sie darüber.
Unique Identification Number (UIN)
Anfang 2022 stellt die Behörde jedem in Frankreich registrierten Hersteller eine UIN pro Abfallstrom aus. Bitte beachten Sie unseren Bericht vom 10.11.2021, der wichtige Informationen hinsichtlich der UIN enthält. Die UIN muss auf der Website des Herstellers und in den AGB oder, falls nicht vorhanden, in anderen dem Käufer zur Verfügung gestellten Vertragsdokumenten aufgeführt werden.
Weitere Abfallströme fallen ab 2022 unter die EPR
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Abfallströme, die ab dem 01.01.2022 der EPR unterliegen werden:
- Spielzeug
- Öle
- Sport- und Freizeitgeräte
- Heimwerker- und Gartengeräte
- Baumaterial
Bitte beachten Sie, dass bisher noch nicht alle Abfallströme einem Rücknahmesystem zugeordnet wurden. Wir werden Sie informieren, sobald die Systeme feststehen.
Änderungen der Verpackungsgesetzgebung
Die folgenden Verpackungselemente werden gemäß dem französischen Anti-Abfall-Gesetz (AGEC) ab 2022 verboten sein:
- Kunststoffverpackungen und Aufkleber für Obst und Gemüse
- Verwendung von Mineralölen in Verpackungen (Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Verpackungen noch nicht ohne Mineralöl herstellen können, ist es möglich, Mineralöl als Teil Ihrer Verpackung zu melden. Dies führt zu einem Malusbeitrag von 50 Prozent).
Das Verbot des Grünen Punktes
Der Staatsrat hat noch keine Entscheidung über das Verbot des Grünen Punkts in Frankreich getroffen. Die Verpackungsrücknahmesysteme empfehlen ihren Mitgliedern, den Grünen Punkt nicht anzubringen. Sobald eine Entscheidung bekannt gegeben wird, werden wir Sie informieren.
Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/