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Frankreich: Fristverlängerung der Kennzeichnungspflicht für Verpackungen

Die generelle gesetzliche Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung, welche sich auf die Verpackungsbestandteile bezieht, ist nach wie vor der 09.09.2022. Die Frist für die Kennzeichnung verlängert sich jedoch für Hersteller, deren Produkte einem weiteren Abfallstrom (WEEE oder Batterien) zuzuordnen sind, vom 09.03.2023 auf den 15.06.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden. Für Hersteller, deren Produkte nur unter den Verpackungsabfallstrom fallen, bleibt die Frist der 09.03.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden.

Am 17.09.2021 berichtete take-e-way über die Sortierinformationsrichtlinien für Verpackungsbestandteile in Frankreich. Die generelle gesetzliche Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung, welche sich auf die Verpackungsbestandteile bezieht, ist nach wie vor der 09.09.2022. Die Frist für die Kennzeichnung verlängert sich jedoch für Hersteller, deren Produkte einem weiteren Abfallstrom (WEEE oder Batterien) zuzuordnen sind, vom 09.03.2023 auf den 15.06.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden. Für Hersteller, deren Produkte nur unter den Verpackungsabfallstrom fallen, bleibt die Frist der 09.03.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden.

Entsprechend haben wir die Informationen zur Kennzeichnungspflicht für WEEE, Lampen, Batterien und PV Module bzw. zur Freigabe der harmonisierten Sortierinformationsrichtlinien auf unserer Webseite aktualisiert.

Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

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